Wenn ein Fahrzeug nicht mehr brauchbar ist, stellt es bis zur vollständigen Entgiftung einen erheblichen Sonderabfall dar. In Frankreich wird die Behandlung von Altfahrzeugen (VHU) durch die Artikel R.543-153 und folgende des Umweltgesetzes geregelt. Sie haben ein Wrack, das Sie loswerden möchten? Hier ist, was Sie wissen müssen.
Die betroffenen Fahrzeuge
Die Fahrzeuge, die kann von einem autorisierten ELV-Zentrum entfernt werden Sind :
- Personenkraftwagen,
- Lieferwagen,
- dreirädrige Mopeds.
Nach Angaben des Ministeriums für ökologischen Wandel bestehen mehr als 93 % der von zugelassenen Zentren in Frankreich verwalteten Altfahrzeuge aus Personenkraftwagen. Beachten Sie, dass ein Fahrzeug, das nicht mehr funktioniert, nicht immer ein Wrack ist, das entfernt und gereinigt werden muss. Sie können sich an ein zugelassenes ELV-Zentrum wenden auf dieser Website, wenn Sie ein wirtschaftlich irreparables Fahrzeug (EVI) oder ein schwer beschädigtes Fahrzeug (SGV) haben. Als IEV gilt ein Fahrzeug, dessen Reparatur teurer ist als sein Marktwert auf dem Markt.
Bei der VGE handelt es sich um ein Fahrzeug, das wegen der Gefahr, die es für seine Insassen und/oder andere Verkehrsteilnehmer darstellt, aus dem Verkehr gezogen wurde. VGEs sind Fahrzeuge, bei denen eines der Schlüsselteile (Karosserie, Airbag, Sicherheitsgurt, Lenksystem usw.) defekt ist. Die Entsorgung von Altfahrzeugen unterliegt Vorschriften.
Die wichtigsten Bestimmungen der Verordnungen zum Umgang mit Altfahrzeugen
Gemäß den Vorschriften müssen Altfahrzeughalter ihre zur Vernichtung bestimmten Fahrzeuge nur an zugelassene Altfahrzeugzentralen übergeben. Letztere sind verpflichtet, die Altfahrzeuge unentgeltlich zurückzunehmen, sofern diese voll sind. Das bedeutet es Sie müssen für den Abtransport Ihres Wracks bei dem autorisierten VHU-Zentrum, das Sie angefordert haben, nicht bezahlen. Andererseits sieht das Reglement vor, dass Abschleppgebühren erhoben werden können.
Eine der Bestimmungen der Verordnung betrifft die Zulassung von Abwrackern. Für die Behandlung von Wracks zugelassene Altfahrzeugzentren werden vom für Umwelt zuständigen Minister zugelassen. Bevor Sie ein ELV-Zentrum anrufen, Stellen Sie sicher, dass er kompetent ist, Ihr Fahrzeug zu entfernen. Sowohl die VHU-Zentren als auch die zugelassenen Aktenvernichter müssen die Genehmigung des Präfekten des Departements haben.
Spezifikationen müssen der Präfekturgenehmigung beigefügt werden und ihre Verpflichtungen in Bezug auf Schadstoffbeseitigung, Recycling, Verwertung usw. festlegen. Nach der Entgiftung durch die VHU-Zentrale und der Zerkleinerung durch den Schredder stellt die VHU-Zentrale dem Inhaber der VHU einen Verwertungsnachweis aus. Die Fahrzeugregistrierung wird dann im SIV gelöscht (Fahrzeugregistrierungssystem). Um von der Abholung Ihres Altfahrzeugs durch ein zugelassenes Altfahrzeugzentrum zu profitieren, müssen Sie Folgendes vorlegen:
- die Zulassungskarte des Fahrzeugs oder deren Äquivalent (Erklärung über Verlust/Diebstahl der Zulassungskarte oder eine Rücktritts-/Auslieferungsmitteilung im Falle einer Lieferung an die Präfektur),
- eine Bescheinigung über den Verwaltungsstatus (oder eine Bescheinigung über die Nichtverpfändung und den Nichtwiderspruch),
- Fotokopien Ihrer Ausweisdokumente.
Diese Teile werden von der VHU-Zentrale dazu verwendet eine Übergabebescheinigung zur Vernichtung ausstellen.