Welche Fahrzeuge darf ich mit meinem B-Führerschein fahren?

Der B-Führerschein ist nach wie vor der am weitesten verbreitete Führerschein und auch derjenige, den viele Fahrer nach Erreichen des Fahralters erwerben. In der Tat erlaubt Ihnen dieser Führerschein, mehrere Transportmittel zu fahren. Allerdings müssen Sie sich über die zu erfüllenden Bedingungen und die unterschiedlich zugelassenen Fahrzeuge im Klaren sein. Dieser Artikel beantwortet dieses Problem, indem er die verschiedenen Fahrzeugtypen auflistet, die Sie mit einem B-Führerschein fahren dürfen.

Das Fahren von landwirtschaftlichen Fahrzeugen und Wohnmobilen ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Landwirtschaftliches Fahrzeug, Traktor, fahren auf der Straße zwischen den Feldern

Mit der Verabschiedung des Macron-Gesetzes im August 2015 wurden mehrere Beschlüsse zu den Bedingungen des Fahrens mit dem B-Führerschein erlassen, so wurde festgehalten, dass nun jeder Inhaber des B-Führerscheins berechtigt ist, landwirtschaftliche Fahrzeuge oder Holzfäller und Traktoren zu führen.

Die Geschwindigkeit des letzteren sollte jedoch 40 Kilometer pro Stunde nicht überschreiten. Ebenso sind Auszubildende oder Auszubildende, die mindestens 16 Jahre alt sind, zum Führen von Fahrzeugen und Schleppern mit Werkzeugen berechtigt. Diese Werkzeuge müssen auch die Straßenfreiheit mit einer Breite und einer Länge von weniger als 2,50 Metern einhalten.

Sie berechtigt jedoch zum Führen eines Fahrzeugs mit einer Breite von mehr als 2,55 m, sofern Sie mindestens 18 Jahre alt sind. Vom B-Führerschein befreit sind hingegen Beitragszahler der Landwirtschaftskasse, darunter Betriebsleiter, Rentner und Vertragsarbeiter in der Landwirtschaft.

Darüber hinaus sind Inhaber eines Führerscheins der Klasse B auch zum Führen von Reisemobilen berechtigt. Diese Wohnmobile müssen kleiner oder gleich 3,5 Tonnen sein. Allerdings dürfen Sie unter bestimmten Voraussetzungen auch Wohnmobile über 3,5 Tonnen fahren. Dazu muss Ihre B-Lizenz vor dem 20.01.1975 ausgestellt worden sein. Darüber hinaus wird die Berechtigung auch erteilt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Die Validierung der Lizenz nach dem Datum des 20. Januar 1975
  • Die französische Genehmigung wurde nicht nach einem Austausch (durchgeführt nach dem 20. Januar 1975) einer von einem anderen Staat erteilten Genehmigung erhalten
  • Die Genehmigung folgt nicht einer militärischen Patentumwandlung nach dem 20. Januar 1975

Falls all diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, müssen Sie unbedingt den C1-Führerschein zum Führen von Reisemobilen über 3,5 Tonnen erwerben.

2 Räder zwischen 50 und 125 cm3

Motorradlenker, Geschwindigkeit, Fahrt im Wald

Sie sind auch berechtigt, 2 Räder mit einem Hubraum zwischen 50 und 125 cm3 mit einer Leistung von nicht mehr als 11 kW zu fahren. Sie müssen jedoch mehrere Bedingungen erfüllen, hauptsächlich in Bezug auf die Dauer der Erlaubnis, das Alter und die Ausbildung.

Daher muss die Genehmigung vor dem 1. März 1980 eingeholt werden oder eine Mindestdauer von zwei Jahren haben. Es ist auch wichtig, dass Sie seit 5 Jahren Zweiradfahrer sind.

Darüber hinaus müssen Sie eine siebenstündige spezifische Schulung absolvieren. Diese Ausbildung muss vor dem 2. Jahr des Führerscheins absolviert werden. Dies geschieht in zugelassenen Verbänden und Einrichtungen.

Die Nichteinhaltung dieser Schulung kann mit einem Bußgeld der 4. Klasse geahndet werden. Fahrer, die den Führerschein vor März 1980 erworben haben, die zwischen 2006 und 2010 einen 3-Rad-Roller und ein Leichtkraftrad gefahren sind und die den Führerschein länger als zwei Jahre besessen haben, sind jedoch von der Ausbildung ausgenommen.

Diese Ausbildung gilt jedoch nicht im Ausland. Damit ist Ihr B-Ausweis zwar dem A1-Ausweis gleichgestellt, entspricht aber nicht dem A1-Ausweis. Dann dürfen Sie einen Roller und ein Motorrad von 50 bis 125 ccm im Ausland nicht mehr fahren. Auf diese Regelung können Sie jedoch verzichten, wenn Sie einen Motorradführerscheinstempel auf Ihrem Führerschein haben.

Alle Transportmittel mit einem zulässigen Gesamtgewicht kleiner oder gleich 3,5 Tonnen

Fahren Sie genauso mit anderen Verkehrsmitteln mit Ihrem Führerschein B. Dies sind in der Tat Autos, Lieferwagen oder Kleinbusse mit einem zulässigen Gesamtgewicht (PTAC) von weniger als oder gleich 3,5 Tonnen. Diese unterschiedlichen Transportmittel müssen auch bestimmte Merkmale aufweisen. Dazu müssen diese Transporte der Güter- und Personenbeförderung mit maximal 9 Sitzplätzen inklusive Fahrer zugeordnet werden.

Wer mehr als 9 Sitzplätze hat, muss unbedingt eine D- oder D1-Bewilligung einholen. Für andere Transportmittel, die diese Bedingungen nicht erfüllen, müssen Sie jedoch eine zusätzliche Erwähnung zur B-Lizenz erhalten, die nach einer B96-Anhängerschulung erworben wird, die zwei Sequenzen umfasst, von denen eine im Verkehr und eine im Verkehr ist.

Außerdem können Sie an diese unterschiedlichen Transportmittel auch Anhänger ankoppeln. Das zulässige Gesamtgewicht dieser Anhänger muss kleiner oder gleich 750 kg sein. Es kann auch mehr als 750 Kilogramm betragen, sofern die Kombination aus Pkw und Anhänger 3,5 Tonnen nicht überschreitet. Die Anhängerschulung B96 befähigt Sie auch zum Führen eines Transportmittels, dessen Anhängevorrichtung und Fahrzeug ein zGG zwischen 3500 und 4250 kg aufweisen.

Diese Ausbildung ist für alle Personen zugänglich, die mindestens 18 Jahre alt sind, einen B-Führerschein besitzen und eine 7-stündige praktische Ausbildung absolviert haben. Sie wird von zugelassenen Berufs- oder Sozialeingliederungs- oder Wiedereingliederungsvereinen und von Fahrschulen angeboten. Allerdings ist zu beachten, dass das Zertifikat, das Sie nach dieser Schulung erhalten, Sie nicht zum Führen eines Fahrzeugs berechtigt. Erst die Ergänzung zum B-Führerschein macht Sie fit für den Betrieb von Rohrleitungen.

In welchen anderen Ländern darf ich mit meinem B-Führerschein fahren?

Ihre B-Lizenz ist in einigen Ländern gültig, in einigen Fällen jedoch nicht. Zu diesem Zweck können Sie, wenn Ihr Führerschein gültig ist und Sie alt genug zum Fahren sind, Ihren Führerschein innerhalb der Mitgliedsländer der Europäischen Union verwenden. Es gibt insgesamt 28 Mitgliedsländer dieser Union, darunter Deutschland, Österreich, Belgien, Bulgarien, Spanien, Italien, Portugal, das Vereinigte Königreich …

Neben all diesen Mitgliedstaaten gibt es noch Norwegen, Island und Liechtenstein. Diese Länder schreiben Ihnen keine Aufenthaltsdauer außerhalb der Gültigkeitsdauer Ihres Aufenthaltstitels vor. Inhaber von Genehmigungen, die vor 2013 ausgestellt wurden, müssen jedoch bestimmte Vorkehrungen treffen.

Sie müssen sich an die nationalen Behörden wenden, um ein neues Modell zu erhalten. Ebenso können Sie, wenn Ihr Führerschein in einem der Länder der Europäischen Union abläuft, ihn in diesem Land oder in Frankreich erneuern. Somit steht Ihnen eine Gültigkeitsdauer von mindestens 10 Jahren zu, wenn die Verlängerung in einem der Mitgliedsländer durchgeführt wurde.

Es ist auch möglich, in einigen Ländern außerhalb der Europäischen Union zu fahren. Die Schweiz beispielsweise erlaubt Ihnen dies mit einer Gültigkeitsdauer von einem Jahr. Einige Staaten in den Vereinigten Staaten erlauben Ihnen dies auch mit einer Dauer von 3 Monaten.

Es wäre dann ratsam, sich bei der Botschaft über die geltende Gesetzgebung zu informieren. Für andere Länder ist der Erwerb eines internationalen Führerscheins zwingend erforderlich. Diese Genehmigung übersetzt nur die französische Genehmigung in andere Sprachen und erlaubt Ihnen, für einen bestimmten Zeitraum zu fahren.

Sie können die Website des Außenministeriums konsultieren, um sich über die Länder zu informieren, die diese internationale Genehmigung benötigen. Um es zu erhalten, müssen Sie sich online bewerben und einige Dokumente vorbereiten, darunter: Führerschein und Adress- und Identitätsnachweis.

Zusammenfassend können Sie mit all diesen Informationen jetzt besser von Ihrem B-Führerschein profitieren, den Sie nur noch in die Praxis umsetzen müssen, um Ihr Fahrzeug sicher zu führen.

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