Im Falle eines Unfalls gibt es neben den Prämien zur Erstattung einer Reparatur oder eines Ersatzes eines der versicherten Teile auch eine vom Autofahrer zu zahlende Summe. Das nennt man Selbstbehalt. Einen kleinen Riss müssen Autofahrer bei ihrem Versicherer melden und den Glasbruch-Selbstbehalt zahlen. Sie haben jedoch die Möglichkeit, letztere nicht zu bezahlen, indem Sie die entsprechenden Vorkehrungen treffen. Hier sind einige Tipps, um dies zu erreichen.
Wenden Sie sich an eine autorisierte Werkstatt und einen Versicherungspartner
Um die Zahlung des Selbstbehalts bei Glasbruch zu vermeiden, können Sie sich an eine professionelle Reparaturwerkstatt wie France Pare-brise wenden, die von der Versicherungsgesellschaft zugelassen ist. Bei Abschluss Ihres Autoversicherungsvertrages müssen Sie sich daher über diesen Punkt informieren.
Es besteht die Möglichkeit, den Selbstbehalt bei Bagatellschäden nicht zu nutzen. In der Tat können Sie das Loch füllen, wenn es eine 2-Euro-Münze nicht überschreitet. Wichtig ist auch, dass Reparaturen den aktuellen Sicherheitsstandards entsprechen. Zudem gibt es in den Verträgen Weisungen, die es ermöglichen, sich der Selbstbeteiligung zu entziehen.
In der Regel müssen Sie den Schaden erst innerhalb von 5 Werktagen melden. Dann müssen Sie direkt zu einer Versicherungspartnerwerkstatt gehen. Bei dieser Regelung muss keine Selbstbeteiligung gezahlt werden.
Wie funktioniert eine Glasbruchversicherung?
Die Glasbruchversicherung kommt zum Einsatz, wenn die Glasteile des Fahrzeugs beschädigt werden. Die Glasbruchversicherung deckt Schäden an der Windschutzscheibe, der Heckscheibe, den Seitenscheiben des Fahrzeugs, dem Spiegelglas und den Frontscheinwerfern (für die meisten Policen).
Alle verglasten Elemente, die nicht ausdrücklich in einem Vertrag erwähnt werden, werden nicht garantiert. Die Windschutzscheibe ist das einzige Element, das nach einem Aufprall unter bestimmten Bedingungen repariert werden kann. Der Aufprall muss mehr als 4 Zentimeter von den Kanten entfernt sein. Es darf die Sicht des Autofahrers nicht behindern und einen Radius von weniger als 1,5 Zentimetern haben.
Um bei Glasbruch versichert zu sein, müssen Sie gegen alle Risiken versichert sein oder eine Glasbruchversicherung bei einer Haftpflichtversicherung beantragt haben. Ist der Fahrer nicht gegen Glasbruch versichert, haftet er nur zivilrechtlich (Pflicht-Haftpflichtversicherung), alles geht zu seinen Lasten.
Wie melde ich eine zerbrochene Windschutzscheibe?
Bevor Sie Ihrer Kfz-Versicherung einen Riss in der Windschutzscheibe melden, prüfen Sie, ob diese Schadensart von Ihrem Vertrag abgedeckt ist. Ist dieses Detail geklärt, geht es an die Meldung einer gerissenen Windschutzscheibe an die Versicherung.
Der Versicherer sollte innerhalb von 5 Arbeitstagen nach dem Schadensfall (Artikel L.113-2-4 des Versicherungsgesetzbuchs) kontaktiert werden, indem ein Schreiben mit dem Betreff „Erklärung über Glasbruch“ an die Schadensabteilung Ihrer Versicherungsgesellschaft gesendet wird. Sie müssen auch eine Fotokopie der Zulassungsbescheinigung und wenn möglich einige Fotos des beschädigten Glases beifügen.